Überblick
Diese Seite im Ressourcenbereich weist auf zentrale Ressourcen zum allgemeinen Thema der militärmedizinischen Ethik hin. Die weiteren Seiten bieten zusätzliche Ressourcen zu einzelnen Schwerpunktthemen oder heben die Abschnitte dieser Ressourcen hervor, die für das jeweilige Thema relevant sind. Wir möchten, dass diese Seiten eine wertvolle Informationsquelle für Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Praktiker sind, die sich für militärmedizinische Ethik interessieren. Wir stellen dieses Material als öffentliches Gut nach bestem Wissen und Gewissen und unter Wahrung des Urheberrechts und des geistigen Eigentums zur Verfügung. Wenn Sie dieses Material weiterverwenden, geben Sie bitte die Quelle an.
Militärmedizinische Ethik ist ein Themenfeld an der Schnittstelle von Militärethik und medizinischer Ethik. Die ärztliche Praxis wird durch das Zusammenspiel von Recht, Ethik und Moral bestimmt. Das Recht schreibt ein zwingendes Handeln vor. Ethik ist die Gesamtheit der moralischen Grundsätze, die die Tätigkeiten oder das Verhalten einer Person leiten und oft in berufsrechtlichen Regelungen kodifiziert sind. Moral wird durch das individuelle Gewissen bestimmt. In vielen Kulturen besteht seit langem die Tradition, die ethischen Maßstäbe, nach denen Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe ihre Kunst ausüben, durch Gesetze oder Vorschriften festzulegen. Die medizinische Ethik beginnt mit dem Grundsatz „Zuerst einmal nicht schaden“, der dem Hippokratischen Eid fälschlicherweise zugeschrieben wird. Dies wird üblicherweise durch die vier Prinzipien der Bioethik von Beauchamp und Childress bekräftigt: Autonomie (das Recht einwilligungsfähiger Erwachsener, über ihre Behandlung selbst zu bestimmen), Wohltun und das daraus folgende Nichtschaden (günstige Ergebnisse für Patientinnen und Patienten bei minimalen Schäden) sowie Gerechtigkeit (Fairness auf der Grundlage von Gleichheit und Nichtdiskriminierung).
Die Ethik der Gesundheitsberufe steht im Gegensatz zum „Soldatenberuf“, dessen eigentliche Funktion darin besteht, tödliche Gewalt gegen die Feinde eines Staates einzusetzen, um politische Ziele zu erreichen. Militärethik befasst sich mit den moralischen Herausforderungen und Dilemmata der professionellen militärischen Praxis. Selbst im Krieg muss der Gewaltanwendung Grenzen gesetzt sein. Üblicherweise unterscheidet man dabei zwischen dem „jus ad bellum“, der Rechtmäßigkeit des Kriegseintritts von Staaten, und dem „jus in bello“, dem Einsatz militärischer Gewalt während der Feindseligkeiten. Letzterer wird durch das „Recht des bewaffneten Konflikts (Law of Armed Conflict, LOAC)“ oder das „Humanitäre Völkerrecht (HVR)“ geleitet. Über die Kriegführung hinaus gibt es viele Aspekte des Militärdienstes, die die Freiheit von Angehörigen der Streitkräfte über das hinaus einschränken, was Staatsbürgerinnen und Staatsbürger genießen.
Angehörige der militärischen Gesundheitsberufe sind wohl an ein umfangreicheres Spektrum nationaler und internationaler Gesetze und ethischer Prinzipien gebunden als jede andere Gruppe. Obwohl sie bei den Streitkräften beschäftigt sind, sind sie für ihre ethische Berufsausübung gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden ihrer Gesundheitsberufe rechenschaftspflichtig. Diese „doppelte Loyalität“ bildet den Kern der militärmedizinischen Ethik (MME). Beispiele hierfür sind der Ausgleich zwischen dem humanitären Gebot, Verwundete aus dem Konflikt zu versorgen, und dem militärischen Erfordernis, in Militärkrankenhäusern Betten für militärische Patienten frei zu halten; die Wahrung der Schweigepflicht gegenüber dem Bedürfnis militärischer Kommandeure, die Dienstfähigkeit ihres Personals zu kennen; sowie Einschränkungen für medizinisches Personal bei der Wahrnehmung von Kampfaufgaben. Angehörige der militärischen Gesundheitsberufe müssen die Lösung ethischer Fragen auf einschlägige Prinzipien sowohl der Gesundheitsberufe als auch des Soldatenberufs stützen. Dieses Thema wird in der militärmedizinischen Fachliteratur von akademischen Ethikerinnen und Ethikern ebenso wie von Praktikern umfassend diskutiert. Das Konzept der doppelten Loyalität gilt auch für andere Angehörige der Gesundheitsberufe mit institutionellen Verpflichtungen, etwa Krankenhausmanager, Betriebsärztinnen und Gefängnisärzte.