• Zivilpersonen, die nicht direkt an Feindseligkeiten teilnehmen, sind völkerrechtlich geschützt und sollten nicht vorsätzlich oder direkt angegriffen werden. Damit etwas als direkte Beteiligung gilt, muss es viel mehr sein, als nur Nahrung oder Unterkunft bereitzustellen.
• Erst wenn Zivilisten direkt an Feindseligkeiten teilnehmen, verlieren sie ihren Schutz und werden zu legitimen Zielen.
• Wenn Du Zweifel hast, ob jemand Kombattant oder Nichtkombattant ist, solltest Du eine Zivilperson zunächst als Nichtkombattanten betrachten, so schwierig es auch sein mag.
„Für Anwälte und die Genfer Konventionen können Zivilisten ihren Schutz verlieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie sich „direkt an Feindseligkeiten“ beteiligt haben… Im Zuge der zunehmenden Industrialisierung des modernen Krieges wurde beim Bau von Panzern, Flugzeugen, Schiffen und anderen Waffensystemen zunehmend auf zivile Arbeiter zurückgegriffen. … Ist die Person, die in einem Teil ihres Arbeitstages im Kampf zu den Waffen greift, ein Kombattant oder ein Zivilist oder beides? Sind sie nur für die Zeit ihres eigentlichen Militärdienstes ein legitimes Ziel, oder kann man sie auch am nächsten Tag erschießen, wenn sie ihre Felder pflügen oder ihre Kinder baden?…
Artikel 50 des Zusatzprotokolls I der Genfer Konventionen verweist darauf: „Im Zweifelsfall, ob eine Person ein Zivilist ist, gilt sie als Zivilist“ und „die Anwesenheit von Personen in der Zivilbevölkerung, die nicht unter die Definition "Zivilperson" fallen“. beraubt die Bevölkerung insgesamt nicht ihres zivilen Charakters“.
Hugo Slim, Killing Civilians: Method, Madness and Morality in War, (Hurst, London, 2007), p190,194.