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Ist eine Notsituation jemals ein Grund, das Kriegsvölkerrecht zu umgehen ?
Was denkst Du ? Solltest Du jeden eindeutig illegalen Befehl Anordnung verweigern ? Das Völkerrecht berücksichtigt bereits die Notsituation.

Das Kriegsvölkerrecht berücksichtigt bereits die Notsituation und daher kannst Du die Notlage nicht als Grund angeben, um die Regeln zu brechen.

„Die Genfer Konventionen verstehen das Kriegsvölkerrecht als „einen Kompromiss, der auf einem Gleichgewicht zwischen militärischer Notwendigkeit (d.h. jenen Maßnahmen, die zur Erreichung der Kriegsziele erforderlich sind) und der Forderung nach Menschlichkeit.

Shannon Brandt Ford, ‘Military Ethics and Strategy’, in George Lucas (ed.), Routledge Handbook of Military Ethics, (Routledge, Abingdon, 2015), p189.

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